Sehr geehrter Campinggast,
die
Verwaltung dieses Campingplatzes heißt Sie herzlich willkommen und wünscht
Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Im Interesse aller anwesenden Campinggäste
werden Sie höflichst gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der
Campinggäste stören könnte.
Beachten Sie
daher bitte die nachstehenden Festlegungen:
Der Zutritt
zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Campinggast
bzw. Besucher meldet sich daher zuerst bei der „Anmeldung“ an. Vor der
endgültigen Abreise meldet sich der Campinggast bei der „Abmeldung“ wieder ab
und gibt die Ihm leihweise überlassenen Schlüssel und / oder Transponderkarten
zurück.
- Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche
Pflichten aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen
sind schonend zu behandeln.
-
Den Weisungen der Verwaltung bzw. der Platzwarte muss
Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung von
Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen.
-
Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen und benötigen ein Halsband mit Name und Wohnanschrift des Halters oder eine gültige Steuermarke. Es
ist unbedingt darauf zu achten, dass jede Verunreinigung des Platzes und
Belästigung anderer Personen verhindert werden. Für Hunde ist eine ,,gesonderte
Badestelle´´ ausgeschildert. Generell gilt ein Mitnahmeverbot für Hunde auf Kinderspielplätzen, sowie vom 01.04.- 30.09. jeden Jahres im Bereich des Strandes und Liegewiesen.
- Das Umgrenzen der Standplätze mit festen
Umzäunungen/Sichtschutzwände/Gräben etc. ist verboten. Es ist darauf zu achten,
dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet
oder belästigt wird. Der vorgeschriebene Mindestabstand zum Nachbarplatz
beträgt 1,50 m, sofern keine anderweitigen vertraglichen Festlegungen bestehen.
-
Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die
hierfür vorgesehenen Abfallbehälter. Die Entsorgung von Sperrmüll ist auf dem
Campingplatz nicht gestattet. Alle Camper und Gäste haben sich an die ausgeschilderten Hinweise und Zeiten bei der Müllentsorgung zu halten.
-
Im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme ist der Nutzer verpflichtet,
jeglichen ruhestörenden Lärm, welcher zur Beeinträchtigung in der
Nachbarschaft führt, zu unterlassen. Siehe hierfür auch Punkt 7 => Platzruhe!
-
Die Platzruhe dauert von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr sowie
von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr. Während dieser Zeit gilt Fahrverbot für alle Arten
von Kraftfahrzeugen sowie jede Form von Lärmbelästigung, z. B. Rasen mähen oder das Abspielen lauter Musik, zu unterlassen. Generell gilt, dass Musik auf dem Platz nur in Zimmerlautstärke abgespielt werden darf. An Sonn- und Feiertagen ist das Rasen mähen während der Saison (vom 01.05. - 30.09.) nicht gestattet!
- Alle Arten von Fahrzeugen (PKW, Motorrad, Fahrrad, etc.) dürfen auf dem gesamten Campinggelände
nur Schrittgeschwindigkeit fahren, Fahrrad- bzw. E-Rollerfahrer haben im Bereich der Rezeption abzusteigen und Ihr Rad durch den Personeneingang zu schieben.
Das Passieren der Schrankenanlage zu Fuß ist untersagt.
-
Der Standplatz sowie die Mietunterkünfte sind am Tag der Abreise rechtzeitig zu räumen. Für Stellplätze gilt dies bis 11.30 Uhr, für Mietunterkünfte bis spätestens 10.00 Uhr. Eine verspätete Abreise führt zur Nachberechnung laut Gebührenordnung.
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In der Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember wird für
die Stadt Krakow am See gemäß Satzung eine Kurabgabe (Kurtaxe) erhoben. Die
Höhe der Kurabgabe ist aus der Satzung der Stadt Krakow am See zu entnehmen
(liegt in der Rezeption aus).
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Die Benutzung des Kinderspielplatzes geschieht auf
eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern. Die Mittagsruhe ist einzuhalten.
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Die Benutzung der Brücken, Stege des Strandes, übrigen Uferbereiche sowie das Baden
geschieht auf eigene Gefahr. Es besteht keine Badeaufsicht durch den Betreiber des Campingplatzes.
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Die Aufsichtspflicht für die Kinder obliegt den
Eltern.
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Jeder Gast haftet für entstandene Schäden.
-
Lagerfeuer sind grundsätzlich
untersagt! Ob das Grillen auf dem Platz gestattet ist, richtet sich nach der entsprechenden Waldbrandstufe und daraufhin erfolgter Festlegung der Campingplatzverwaltung.
Wer
gegen die Bestimmungen der Platzruhe und der Platzordnung in grober
Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen. Eine
Rückzahlung der Entgelte erfolgt in diesem Fall nicht.
Wenn
Sie Fragen zu der Campingplatzordnung haben, wenden Sie sich bitte an die
Platzleitung.
gez. Ruhnau (Geschäftsführer)
van Gercum (Platzleitung)
Campingplatz am Krakower
See · Windfang 1 · D-18292 Krakow am See