Platzordnung

 
 

Sehr geehrter Campinggast,

die Verwaltung dieses Campingplatzes heißt Sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Im Interesse aller anwesenden Campinggäste werden Sie höflichst gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte.

Beachten Sie daher bitte die nachstehenden Festlegungen:

Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Campinggast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst bei der „Anmeldung“ an. Vor der endgültigen Abreise meldet sich der Campinggast bei der „Abmeldung“ wieder ab und gibt die Ihm leihweise überlassenen Schlüssel und / oder Transponderkarten zurück.


  1. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.

  2. Den Weisungen der Verwaltung bzw. der Platzwarte muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen.
     
  3. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen und benötigen ein Halsband mit Name und Wohnanschrift des Halters oder eine gültige Steuermarke. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass jede Verunreinigung des Platzes und Belästigung anderer Personen verhindert werden. Für Hunde ist eine ,,gesonderte Badestelle´´ ausgeschildert. Generell gilt ein Mitnahmeverbot für Hunde auf Kinderspielplätzen, sowie vom 01.04.- 30.09. jeden Jahres im Bereich des Strandes und Liegewiesen.

  4. Das Umgrenzen der Standplätze mit festen Umzäunungen/Sichtschutzwände/Gräben etc. ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird. Der vorgeschriebene Mindestabstand zum Nachbarplatz beträgt 1,50 m, sofern keine anderweitigen vertraglichen Festlegungen bestehen.

  5. Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter. Die Entsorgung von Sperrmüll ist auf dem Campingplatz nicht gestattet. Alle Camper und Gäste haben sich an die ausgeschilderten Hinweise und Zeiten bei der Müllentsorgung zu halten.

  6. Im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme ist der Nutzer verpflichtet, jeglichen ruhestörenden Lärm, welcher zur Beeinträchtigung in der Nachbarschaft führt, zu unterlassen. Siehe hierfür auch Punkt 7 => Platzruhe!

  7. Die Platzruhe dauert von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr sowie von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr. Während dieser Zeit gilt Fahrverbot für alle Arten von Kraftfahrzeugen sowie jede Form von Lärmbelästigung, z. B. Rasen mähen oder das Abspielen lauter Musik, zu unterlassen. Generell gilt, dass Musik auf dem Platz nur in Zimmerlautstärke abgespielt werden darf. An Sonn- und Feiertagen ist das Rasen mähen während der Saison (vom 01.05. - 30.09.) nicht gestattet!

  8. Alle Arten von Fahrzeugen (PKW, Motorrad, Fahrrad, etc.) dürfen auf dem gesamten Campinggelände nur Schrittgeschwindigkeit fahren, Fahrrad- bzw. E-Rollerfahrer haben im Bereich der Rezeption abzusteigen und Ihr Rad durch den Personeneingang zu schieben. Das Passieren der Schrankenanlage zu Fuß ist untersagt.

  9. Der Standplatz sowie die Mietunterkünfte sind am Tag der Abreise rechtzeitig zu räumen. Für Stellplätze gilt dies bis 11.30 Uhr, für Mietunterkünfte bis spätestens 10.00 Uhr. Eine verspätete Abreise führt zur Nachberechnung laut Gebührenordnung.

  10. In der Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember wird für die Stadt Krakow am See gemäß Satzung eine Kurabgabe (Kurtaxe) erhoben. Die Höhe der Kurabgabe ist aus der Satzung der Stadt Krakow am See zu entnehmen (liegt in der Rezeption aus).

  11. Die Benutzung des Kinderspielplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern. Die Mittagsruhe ist einzuhalten.

  12. Die Benutzung der Brücken, Stege des Strandes, übrigen Uferbereiche sowie das Baden geschieht auf eigene Gefahr. Es besteht keine Badeaufsicht durch den Betreiber des Campingplatzes.

  13. Die Aufsichtspflicht für die Kinder obliegt den Eltern.

  14. Jeder Gast haftet für entstandene Schäden.

  15. Lagerfeuer sind grundsätzlich untersagt! Ob das Grillen auf dem Platz gestattet ist, richtet sich nach der entsprechenden Waldbrandstufe und daraufhin erfolgter Festlegung der Campingplatzverwaltung.

 

Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe und der Platzordnung in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen. Eine Rückzahlung der Entgelte erfolgt in diesem Fall nicht.

Wenn Sie Fragen zu der Campingplatzordnung haben, wenden Sie sich bitte an die Platzleitung.

 

gez. Ruhnau  (Geschäftsführer)

van Gercum (Platzleitung)

Campingplatz am Krakower See · Windfang 1 · D-18292 Krakow am See

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Öffnungszeiten

Hauptsaison
1. Mai – 30. September
Montag bis Sonntag
08.00 - 13.00 Uhr und
15.00 – 17.00 Uhr

Zwischensaison
1. – 31. Oktober und
1. – 30. April
Montag bis Freitag
09.00 – 15.30 Uhr

Samstag 10.00 - 14.00 Uhr
Sonntag 10.00 – 12.00 Uhr
(witterungsabhängig)

Nachsaison
November, Dezember (bis 22.12.), März
Montag, Mittwoch & Freitag
10.00 – 12.00 Uhr

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