Platzordnung

Sehr geehrter Campinggast,

 

die Verwaltung dieses Campingplatzes heißt Sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Im Interesse aller anwesenden Campinggäste werden Sie höflichst gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte.

 

Beachten Sie daher bitte die nachstehenden Festlegungen:

  1. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Campinggast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst bei der „Anmeldung“ an. Vor der endgültigen Abreise meldet sich der Campinggast bei der „Anmeldung“ wieder ab. 
  2. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. 
  3. Den Weisungen der Verwaltung bzw. der Platzwarte muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen. 
  4. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass jede Verunreinigung des Platzes und Belästigung anderer Personen verhindert werden. Für Hunde ist eine gesonderte Badestelle ausgeschildert. Im Badestellenbereich ist der Aufenthalt von Hunden nicht gestattet. 
  5. Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben usw. ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird. Mindestabstand zum Nachbarplatz beträgt 1,50 m. 
  6. Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter. Die Entsorgung von Sperrmüll ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt. 
  7. Fernseher, Radio und Musikinstrumente sind mit Rücksicht auf die Nachbarn nur mit „Zimmerlautstärke“ erlaubt. Während der Nacht und innerhalb der Mittagsruhezeit dürfen diese außerhalb des eigenen Standplatzes nicht zu hören sein. Auch überlaute Unterhaltung sollte während dieser Zeit unterbleiben. 
  8. Die Platzruhe dauert von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr sowie von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr. Während dieser Zeit gilt Fahrverbot für alle Arten von Kraftfahrzeugen. 
  9. Kraftfahrzeuge dürfen auf dem gesamten Campinggelände nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Bei Nichteinhaltung droht sofortiger Platzverweis.
  10. Der Standplatz ist am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr zu räumen. Eine verspätete Abreise ist kostenpflichtig gemäß Gebührenordnung. 
  11. In der Zeit vom 01. Mai bis 30. September wird für die Stadt Krakow am See gemäß Satzung eine Kurabgabe (Kurtaxe) erhoben. Die Höhe der Kurabgabe ist aus der Satzung der Stadt Krakow am See zu entnehmen (liegt in der Rezeption aus). 
  12. Die Benutzung des Kinderspielplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern. 
  13. Die Benutzung der Badestelle sowie das Baden geschieht auf eigene Gefahr.
  14. Die Aufsichtspflicht für die Kinder obliegt den Eltern. Gleiches gilt für die Benutzung der Bootssteganlagen. 
  15. Lagerfeuer sind grundsätzlich untersagt.

 

Wenn Sie Fragen zu der Campingplatzordnung haben, wenden Sie sich bitte an die Platzleitung.

 

 

gez. Wiese

(Geschäftsführer)

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Campingplatz am Krakower See · Windfang 1 · D-18292 Krakow am See

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