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Platzordnung
Sehr geehrter
Campinggast,
die
Verwaltung dieses Campingplatzes heißt Sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen
einen erholsamen Aufenthalt. Im Interesse aller anwesenden Campinggäste werden
Sie höflichst gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste
stören könnte.
Beachten Sie
daher bitte die nachstehenden Festlegungen:
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Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung
gestattet. Der ankommende Campinggast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst
bei der „Anmeldung“ an. Vor der endgültigen Abreise meldet sich der
Campinggast bei der „Anmeldung“ wieder ab.
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Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche
Pflichten aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen
sind schonend zu behandeln.
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Den Weisungen der Verwaltung bzw. der Platzwarte muss
Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung von
Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen.
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Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Es
ist unbedingt darauf zu achten, dass jede Verunreinigung des Platzes und
Belästigung anderer Personen verhindert werden. Für Hunde ist eine gesonderte
Badestelle ausgeschildert. Im Badestellenbereich ist der Aufenthalt von Hunden
nicht gestattet.
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Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben usw. ist
verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre
und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird. Mindestabstand zum
Nachbarplatz beträgt 1,50 m.
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Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die
hierfür vorgesehenen Abfallbehälter. Die Entsorgung von Sperrmüll ist auf dem
Campingplatz nicht erlaubt.
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Fernseher, Radio und Musikinstrumente sind mit
Rücksicht auf die Nachbarn nur mit „Zimmerlautstärke“ erlaubt. Während der
Nacht und innerhalb der Mittagsruhezeit dürfen diese außerhalb des eigenen
Standplatzes nicht zu hören sein. Auch überlaute Unterhaltung sollte während
dieser Zeit unterbleiben.
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Die Platzruhe dauert von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr sowie
von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr. Während dieser Zeit gilt Fahrverbot für alle Arten
von Kraftfahrzeugen.
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Kraftfahrzeuge dürfen auf dem gesamten Campinggelände
nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Bei Nichteinhaltung droht sofortiger
Platzverweis.
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Der Standplatz ist am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr
zu räumen. Eine verspätete Abreise ist kostenpflichtig gemäß
Gebührenordnung.
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In der Zeit vom 01. Mai bis 30. September wird für
die Stadt Krakow am See gemäß Satzung eine Kurabgabe (Kurtaxe) erhoben. Die
Höhe der Kurabgabe ist aus der Satzung der Stadt Krakow am See zu entnehmen
(liegt in der Rezeption aus).
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Die Benutzung des Kinderspielplatzes geschieht auf
eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern.
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Die Benutzung der Badestelle sowie das Baden
geschieht auf eigene Gefahr.
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Die Aufsichtspflicht für die Kinder obliegt den
Eltern. Gleiches gilt für die Benutzung der Bootssteganlagen.
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Lagerfeuer sind grundsätzlich
untersagt.
Wenn
Sie Fragen zu der Campingplatzordnung haben, wenden Sie sich bitte an die
Platzleitung.
gez. Wiese
(Geschäftsführer)
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