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Mietbedingungen für die Nutzung des Campingplatzes Krakow am
See
- Die gültige Preisliste sowie die Campingplatzordnung
(siehe Aushang) gelten bei jeglicher Art der Nutzung des Campingplatzes. Gemäß
Satzung erhebt die Stadt Krakow am See eine Kurabgabe (Kurtaxe). Diese ist im
voraus an der Rezeption zu entrichten.
- Die Gebühren sollen bei Ankunft für die vorbestellte bzw.
für die verbindlich angegebene Aufenthaltsdauer entrichtet werden und werden
bei vorzeitiger Abreise nicht erstattet.
- Eine Kündigung der Buchung bzw. Voranmeldung ist nur bis
14 Tage vor dem Anreisetermin möglich. Die Kündigung der Voranmeldung nach
diesem Zeitpunkt führt zur Schadenersatzforderung.
- Der Mieter verpflichtet sich, den zugewiesenen Standplatz
ordnungsgemäß zu nutzen und die Platzordnung einzuhalten. Besucher haben sich
unverzüglich innerhalb der Bürozeiten in der Rezeption anzumelden. Fahrzeuge
von Besuchern sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.
- Am Abreisetag ist bis 11.00 Uhr der Stellplatz zu räumen.
Eine verspätete Abreise ist kostenpflichtig gemäß Gebührenordnung. Falls Sie
Ihren Aufenthalt verlängern möchten, vereinbaren Sie dieses rechtzeitig in der
Rezeption.
- Die Stromabnahme ist auf 2000 Watt beschränkt. Es darf
nur ein den VDE-Bestimmungen entsprechendes Kabel (Euro-Stecker) verwendet
werden (entsprechende Adapter können in der Rezeption ausgeliehen werden).
- Bei groben Verstößen gegen die Mietbedingungen und die
Platzordnung behält sich der Vermieter das Recht der fristlosen
Kündigung und des sofortigen Verweises des Platzes vor.
- Der Vermieter haftet nicht
für Schäden und Verluste, die bei dem Mieter, seinen Angehörigen und seinen
Besuchern entstehen, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten
des Vermieters erfolgt.
Wichtig:
Ruhezeiten von 13.00 - 15.00 Uhrund 22.00 - 06.00 Uhr
Beim Aufbau Ihres Zeltes /
Wohnwagens beachten Sie bitte die gesetzlichen Mindestabstände von 3 m zwischen
Zelt / Wohnwagen. Der Abstand zum Nachbarplatz beträgt 1,50 m.
gez.
Wiese
(Geschäftsführer)
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